Hackgut- , Pellets- oder Scheitholzfeuerungsanlagen

               Hackgutfeuerungsanlage

Für den Ankauf einer Beheizungsanlage mit Hackgut-, Pelets, oder Scheitholzfeuerungsanlage werden 20 % der vom Land gewährten Förderung zusätzlich von der Marktgemeinde ausbezahlt.

Nach Vorlage des Förderungsbescheides des Landes Oberösterreich.

 

Zuständig

Formulare